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Diese Seite behandelt Mühlheim am Main (PLZ 63165, Kreis Offenbach, Hessen) — nicht Mülheim an der Ruhr, nicht Mühlheim an der Donau und nicht Müllheim in Baden.

Tierschutz Mühlheim am Main ist ein privates Informationsangebot. Es ist kein Verein, kein Tierheim und keine Behörde, nimmt keine Tiere auf und sammelt keine Spenden. Genannte Vereine, Tierheime und Ämter sind eigenständige Stellen; maßgeblich sind deren eigene Angaben.

Katzenschutzverordnung Mühlheim am Main: Kastration, Chip und Registrierung seit 9. November 2025

Ihre Katze geht nach draußen? Dann gelten für Sie seit dem 9. November 2025 drei Pflichten, die vorher nicht galten. Die Verordnung stammt vom Magistrat der Stadt Mühlheim am Main und gilt im gesamten Stadtgebiet — unabhängig davon, wie viele Katzen Sie halten.

Die drei Pflichten auf einen Blick

Der Magistrat der Stadt Mühlheim am Main hat die Verordnung über den Schutz freilebender Katzen am 4. August 2025 beschlossen. In Kraft ist sie seit dem 9. November 2025.

PflichtAb wannWas verlangt wird
Unfruchtbarmachung (Kastration)ab dem fünften Lebensmonatgilt für Katzen und Kater mit Freigang
Kennzeichnungab dem fünften Lebensmonatimplantierter Mikrochip
Registrierungab dem fünften Lebensmonatkostenloses Haustierregister, die Stadt nennt Tasso und FINDEFIX

Alle drei Pflichten hängen am Freigang. Wer eine reine Wohnungskatze hält, ist von der Kastrationspflicht nicht betroffen.

Wen die Verordnung betrifft

Entscheidend ist, ob das Tier unkontrolliert nach draußen gelangen kann. Eine Katzenklappe reicht dafür. Wo im Einzelfall die Grenze zwischen gesichertem Auslauf und echtem Freigang verläuft — gesicherter Balkon, eingezäunter Garten —, entscheidet das Ordnungsamt. Wenn Ihr Fall nicht eindeutig ist, fragen Sie dort nach, bevor Sie die Klappe öffnen.

Die Pflicht trifft die haltende Person. Wer eine zugelaufene Katze dauerhaft versorgt, kann als Halter gelten, auch ohne das je so gewollt zu haben. Das ist der praktisch häufigste Streitpunkt: Ein Tier taucht im Garten auf, wird gefüttert, bleibt — und irgendwann liegt die Verantwortung für Kastration und Kennzeichnung bei der Person, die den Napf hinstellt. Eine zugelaufene Katze melden Sie deshalb besser als Fundtier beim Ordnungsamt, statt sie stillschweigend zu übernehmen.

Kastration ab dem fünften Lebensmonat

Fünf Monate sind früh. Wer den Termin beim Tierarzt erst für den achten oder zehnten Monat einplant, liegt außerhalb der Frist, die die Verordnung setzt. Vereinbaren Sie den Termin am besten, sobald das Tier vier Monate alt ist — Praxen im Kreis Offenbach sind bei Routineeingriffen selten kurzfristig frei.

Zu einer städtischen Kostenbeteiligung an der Kastration enthält die Bekanntmachung des Magistrats keine Angabe. Wenn Sie darauf angewiesen sind, klären Sie das vorab beim Ordnungsamt, statt es vorauszusetzen.

Chip und Registrierung sind zwei verschiedene Schritte

Der Mikrochip wird beim Tierarzt implantiert und trägt eine 15-stellige Nummer. Diese Nummer allein hilft niemandem. Erst die Registrierung verbindet sie mit Ihrem Namen und Ihrer Telefonnummer. Ein Fundtier mit ausgelesenem, aber nirgends registriertem Chip landet genauso im Tierheim wie ein Tier ganz ohne Kennzeichnung.

Die Stadt verweist auf kostenlose Haustierregister und nennt Tasso und FINDEFIX. Tasso gibt an, dass die Registrierung und alle weiteren Services kostenfrei sind. Prüfen Sie einmal im Jahr, ob Ihre hinterlegte Rufnummer noch stimmt. Umzüge und Handywechsel sind der Grund, warum registrierte Tiere trotzdem nicht zugeordnet werden können.

Ausnahmen gibt es nur auf Antrag

Die Verordnung sieht Ausnahmen von der Kastrationspflicht vor, aber sie entstehen nicht von selbst. Sie müssen beantragt werden. Zwei Gründe sind genannt:

  • nachgewiesene Zuchtabsicht, bei der die Versorgung des Nachwuchses gesichert ist
  • eine tierärztlich bescheinigte dauerhafte Narkoseunfähigkeit des Tieres

Beides läuft über das Ordnungsamt der Stadt. Solange kein Bescheid vorliegt, gilt die Pflicht.

KontaktAngabe
StelleOrdnungsamt im Magistrat der Stadt Mühlheim am Main
AnschriftFriedensstraße 20, 63165 Mühlheim am Main
Telefon06108 601-0
E-Mailinfo@stadt-muehlheim.de
ÖffnungszeitenMo, Do, Fr 8:30–12:00 Uhr; Di 8:30–12:00 und 14:00–17:45 Uhr; Mi geschlossen

Was das Ordnungsamt anordnen darf

Die Verordnung ist keine Empfehlung. Das Ordnungsamt kann Unfruchtbarmachungen, Kennzeichnungen und Registrierungen auf Kosten der Halterinnen und Halter anordnen. Wer die Kastration aus Kostengründen aufschiebt, verschiebt sie damit nicht, sondern riskiert, sie später zusätzlich zum Verwaltungsverfahren zu bezahlen.

Aufgegriffene Katzen: die 24-Stunden-Regel

Wird eine freilaufende Katze aufgegriffen, darf sie in Obhut genommen werden. Lässt sich innerhalb von 24 Stunden keine Halterin und kein Halter ermitteln, darf ein Tierarzt Kastration und Kennzeichnung vornehmen.

Damit ist die Registrierung praktisch der Schutz Ihres eigenen Tieres vor genau diesem Eingriff. Ein ausgelesener, registrierter Chip führt innerhalb von Minuten zu einem Anruf bei Ihnen. Ohne ihn läuft die Frist.

Rechtsgrundlage: § 13b Tierschutzgesetz

Die Ermächtigung für kommunale Katzenschutzverordnungen steht in § 13b Tierschutzgesetz. Sie richtet sich an die Landesregierungen; Hessen hat die Befugnis auf die einzelnen Kommunen übertragen. Deshalb endet die Rechtslage an der Stadtgrenze: Was in Mühlheim am Main gilt, gilt in der Nachbarkommune nur, wenn diese selbst eine Verordnung erlassen hat.

EbeneKommunen insgesamtdavon mit Katzenschutzverordnung
Kreis Offenbach13 (10 Städte, 3 Gemeinden)9
Hessenmehr als 426über 147

Die Zahlen zu den Verordnungen stammen von der Landestierschutzbeauftragten des Landes Hessen, Stand Januar 2026; namentlich genannt werden im Kreis Offenbach unter anderem Obertshausen, Heusenstamm, Rödermark und Dreieich. Wenn Sie umziehen oder Ihre Katze regelmäßig über die Stadtgrenze streift, lohnt ein Blick in die Satzungen der jeweiligen Kommune.

Warum es die Verordnung überhaupt gibt

Der Magistrat begründet die Verordnung mit dem Leid freilebender Katzen: Hunger, Kälte, Krankheiten, Parasiten. Dazu kommt der Schutz der heimischen Artenvielfalt vor dem Jagdverhalten verwilderter Tiere. Der Mechanismus dahinter ist unspektakulär. Einzelne unkastrierte Freigängerkatzen erzeugen Nachwuchs, der niemandem gehört, den niemand tierärztlich versorgt und der die nächste Generation freilebender Tiere stellt.

Wer über einen eigenen Wurf nachdenkt und sich dagegen entscheidet, steht anschließend vor der Frage, woher eine zweite Katze kommen soll. Die Tierheime und Tierschutzvereine der Region haben regelmäßig Katzen und Kater sitzen, die bereits kastriert, gechipt und registriert sind — die drei Pflichten dieser Verordnung sind bei ihnen also schon erfüllt.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Prüfen, ob Ihre Katze Freigang hat oder haben soll — davon hängt alles Weitere ab.
  • Alter feststellen: Ab dem fünften Lebensmonat greifen die Pflichten.
  • Kastrationstermin beim Tierarzt vereinbaren, Chip im selben Termin setzen lassen.
  • Chipnummer registrieren, etwa bei Tasso oder FINDEFIX, und die Bestätigung aufbewahren.
  • Hinterlegte Telefonnummer und Adresse im Register auf Aktualität prüfen.
  • Wenn Sie eine Ausnahme brauchen: schriftlich beim Ordnungsamt beantragen, bevor die Frist läuft.

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Quellenverzeichnis

Quellen

  1. 1
  2. 2
    Kastration und Katzenschutz

    Landestierschutzbeauftragte des Landes Hessen

  3. 3
  4. 4
    Fundsachen — Bürgerservice der Stadt Mühlheim am Main

    Stadt Mühlheim am Main (Bürgerservice)

  5. 5
    Städte und Gemeinden im Kreis Offenbach

    Kreis Offenbach (Kreisverwaltung)